Damit der Verein rechtsmäßig eingetragen werden konnte, mussten die Ludwigsburger Schlosskonzerte zwei Voraussetzungen erfüllen: mindestens sieben Mitglieder und eine Satzung. Da der Verein bereits kurz nach dem Krieg schon wieder mehr als sieben Mitglieder hatte, fehlte nur noch eine Satzung.
Nach tagelangem Verfassen und Diskutieren war es endlich so weit: 1957 stand die endgültige Fassung der ersten Satzung der Ludwigsburger Schlosskonzerte. Ein fünfseitiges Regelwerk, das durch Abstimmung der Mitglieder verabschiedet wurde.
Interessant ist, dass Wilhelm Krämer namentlich erwähnt wird, was ungewöhnlich ist, da Satzungen für gewöhnlich so angefertigt werden, dass sie einzelne Amtszeiten überdauern.
Seit 2002 sind die Ludwigsburger Schlossfestspiele nicht mehr ein eingetragener Verein sondern eine gGmbH. Aber in der Satzung hat sich seit 1957 nicht viel verändert.
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